Größe: bis 2,5 mm

Weitere umgangssprachliche Namen: Taufliege, Obstfliege, Gärfliege, Mostfliege, Essigfliege

Namen in anderen Sprachen: vinegar flies, drosophilidae, drosofílidos, wywilżnowate, plodovyye mushki, dhibab alkhull

Hier die Inhaltsangabe folgender Abschnitte: 

Vorkommen

Entwicklung

Schadwirkung

Vorbeugung

Vorbemerkung zur Bekämpfung

Info oder Checkliste

Vorkommen

Vorwiegend ab Spätsommer in Zusammenhang mit verderbenden Früchten, ganzjährig in Küchen mit mangelhafter Abfallentsorgung.

Entwicklung

Eier werden in das faulende, pflanzliche Substrat abgelegt und entwickeln sich innerhalb von 1 Tag zur Larve. Über 3 Larvenstadien entwickelt sich die Fruchtfliege zur Puppe, welche sich i.d.R. an einem trockenen Ort befindet. Die Gesamtentwicklung dauert ca. 10 Tage.

Schadwirkung

Ekelerregung und Übertragung von Verderbniskeimen auf frische Vorräte.

Vorbeugung

Sauberes Arbeiten mit Lebensmitteln und schnelle Entsorgung von Abfällen.

Vorbemerkung zur Bekämpfung

Bekämpfung erfolgt in der Regel mit dem Einsatz von Bioziden, je nach Situation und Befallsstärke im Nebelverfahren und mit Klebefallen.


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Meist begegnet man Ameisen in der wärmeren Jahreshälfte vor allem im Freiland, aber in beheizten Gebäuden durchaus auch im Winter. Sie sind staatenbildende, soziale Insekten, die eine strukturierte Hierarchie haben, die sich von Art zu Art unterscheiden kann. 

Aber Ameise ist nicht gleich Ameise – neben den heimischen Arten kann es auch vorkommen, dass man es in unseren Breitengraden mit sub- oder tropischen Arten zu tun hat.

Während die heimischen Arten in der Natur mit dem Frühling ab März/April aktiv werden und auf der Nahrungssuche durch bauliche Schwachstellen an Türen und Fenstern durch Ritzen und Spalten ins Haus eindringen können, werden die exotischen Verwandten in der Regel eingeschleppt.

Dies kann als blinde Passagiere übers Reisegepäck erfolgen, aber auch über versteckte Ameiseneier in Importware. Auch die Einschleppung mit Pflanzen bzw. Pflanzenerde aus Gewächshäusern ist möglich, wo die wärmeliebenden Arten gute Bedingungen vorfinden.

Zu den typischen heimischen Gartenarten gehören die Schwarzgraue Wegameise (Lasius niger), sowie die Braune Wegameise (Lasius brunneus), die durchaus auch den Weg in die Küche finden und sich in Hohlräumen ansiedeln können. Dies dürfte dann schon der Fall sein, wenn es zur Sommerzeit einen Massenschlupf von geflügelten Geschlechtstieren innerhalb des Hauses gibt!

Wird nicht gehandelt, kann sich vor allem die Braune Wegameise festsetzen und feuchte Bauhölzer, natürliche Dämmstoffe oder Styropor befallen und sie längerfristig zerstören.

Eine weitere heimische, bauschädigende Ameise ist die Glänzendschwarze Holzameise (Lasius fuliginosus). Hat sie sich erst mal im Haus festgesetzt, besteht die Gefahr – besonders bei Gebäuden mit viel Holzbaustoffen – von schwerwiegenden Schäden an der Bausubstanz. Sie ist dann auch im Winter im Verborgenen aktiv.

Zu den wichtigsten sub- bzw. tropischen Schadameisen gehören die Pharaoameise (Monomorium pharaonis), die ursprünglich aus Indien kommt und der Legende nach zuerst in Pharaogräbern in Ägypten bemerkt wurde.

Dies ist nicht ganz ungewöhnlich, da die Pharaoameise gerne eiweißhaltige Substanzen zu sich nimmt und von daher eine große Gefahr in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen darstellt, wo sie an offene Wunden von Patienten und Bewohnern gehen und damit auch Krankheitskeime verschleppen kann.

In der heimischen Wohnung nimmt man sie oft erst gar nicht wahr, da sie im Verhältnis zu heimischen Arten sehr klein sind und sich sehr behäbig fortbewegen. Sie ist sehr wärme- und feuchtebedürftig und findet sich vor allem in der Nähe von wärmeabgebenden und feuchten Bereichen in Bad und Küche, selten im Sommer an Außenwänden im Freiland. Da diese Ameisenart viele Königinnen und damit viele Tochterkolonien hat, ist ein Befall im gesamten Haus mit allen Wohnungen möglich. Nur mit einer systematischen Bekämpfung, die sich in der Regel Wochen hinzieht, erreicht man eine erfolgreiche Tilgung.

Ein Befall der Pharaoameise in einer Gemeinschaftseinrichtung muss in Berlin dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden (SchädlingsbekämpfungsV, Stand 2011).

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